Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgrundlage für unsere gesamten Geschäftsbeziehungen sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Siebdruck Hastrich GmbH.
Es gelten die Preise unseres aktuellen Verkaufskataloges bis auf Widerruf oder Ersatz durch einen neuen Verkaufskatalog. Angebote sind freibleibend. Lieferzeit-Angaben sind unverbindlich. Die Abbildungen können vom tatsächlich gelieferten Produkt abweichen. Die Produkte sind lieferbar solange der Vorrat reicht. Im Einzelfall behalten wir uns das Recht anstatt des gezeigten gleichwertige oder höherwertige Produkte zu liefern.
Sonderanfertigungen: Unsere Produkte sind Sonderanfertigungen. Drucktechnisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% dürfen wir weitergeben und berechnen. Sämtliche Produkte können nicht zurückgegeben werden. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Verpackungen dürfen wir zu Selbstkosten berechnen.
Zahlung: Neukunden bezahlen per Nachnahme oder Vorkasse mit 2% Skonto. Im Einzelfall behalten wir uns das Recht vor auch bei bereits bestehenden Geschäftsbedingungen mit Nachnahme und 2% Skonto zu liefern. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Bei Speditionslieferungen per Nachnahme berechnen wir zusätzlich zu den Frachtkosten 3% vom Nettowarenwert.
Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Beanstandungen bei sichtbaren Mängel werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware nur in Schriftform berücksichtigt, bei verborgenen Mängel bis spätestens 6 Monate nach Erhalt der Ware. Dies gilt ebenfalls bei Sendungen an Dritte. Wenn berechtigt, liefern wir Ersatz in mängelfreier Ware. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 56428 Dernbach. Gerichtsstand für beide Seiten ist 56410 Montabaur.
Gewährleistung: Auf unsere Produkte geben wir eine Gewährleistung von 2 Jahren. Ausgenommen hiervon sind folgende Produkte: Werbeflaggen, jede Art von Lampe, also Leuchtstoffröhren und LED, sowie Trafos.
Hinweise zu einzelnen Produkten:
Lichtwerbung: Alle von uns gefertigten Lichtwerbeanlagen, wie Leuchttransparente werden dem technisch aktuellen Stand gefertigt. Maßabweichungen von angegebenen Maßen in der Auftragsbestätigung können bis zu 1% betragen. Die Oberflächen der Lichtwerbekörper können in ihrer Farbeigenschaft abweichen. Dies gilt für lackierte Körper und auch Acrylglasfronten. Die Ausleuchtung der Körper wird von unseren Technikern vorgenommen und nach bestem Wissen erstellt. Ist jedoch die Farbtemperatur und Helligkeit nicht genauer definiert, wählen wir die üblichen in der Lichtwerbung verwendeten Helligkeit und Lichtfarben.
Fahnenmasten: Unsere Fahnenmasten sind statisch nicht geprüft und erlauben das Anbringen einer Fahne in der maximalen Größe 1,50 x 4,00 m. Bei Starkwinden und Sturm müssen die Fahnen eingeholt werden, um Schäden an den Masten zu verhindern. Werbeflaggen sind, nachdem sie in Gebrauch genommen wurden, von jeglichen Reklamationsansprüchen ausgenommen. Da wir den jeweiligen Standort nicht kennen, können wir für die Haltbarkeit von Werbeflaggen keine Gewährleistungen übernehmen. Achten Sie darauf, dass die Flaggen frei auswehen können. Berührungen mit Ästen, Mauern und Masten sind dabei zu vermeiden. Flaggen müssen regelmäßig gereinigt werden, da der Flaggenstoff durch Umwelteinflüsse sehr vergraut und verwittert. Einkaufbedingungen und andere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nicht, auch wenn Ihnen durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Digitaldrucke und Siebdrucke: Farbabweichungen zu der Ansicht auf dem Bildschirm des Bestellers, zu Farbausdrucken oder zu Farbangaben in RAL, HKS oder Pantone können vorkommen. Wir versuchen, die Farben so genau wie möglich einzustellen. Je nach Medium und Finish können aber Abweichungen und Toleranzen auftreten. Diese Abweichungen gelten hier ausdrücklich nicht als Mangel und berechtigen nicht zu einer Reklamation. Grundlage für die Druckqualität ist der vorher gefertigte Abdruck des Druckmotives. Verzichtet der Besteller auf das Aushändigen eins Andruckes, akzeptiert er hiermit die Qualität des Aufdruckes und kann die gelieferte Ware – bei Abweichungen in Toleranzbereichen, die oben erklärt wurden – bzgl. der Qualität des Aufdruckes nicht reklamieren.
Katalog: Die Druckunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Genehmigung. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
Haftung: 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. 2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht – bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden, – bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, – im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers, – bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
Verjährung: Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatzverjähren in einem Jahr beginnend der (Ab-) Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.
Handelsbrauch: Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgebepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde,
Archivierung: Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrückliche Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht: Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen seiner solchen Rechtsverletzung freizustellen.
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