Unsere AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Siebdruck Hastrich GmbH
Stand: 08.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Siebdruck Hastrich GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).

Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:

Siebdruck
Digitaldruck
Werbetechnik
Fahrzeugbeschriftungen
Fahrzeugfolierungen
Lackschutzfolierungen
Schilder- und Beschilderungssysteme
Pylone und Werbeanlagen
LED-Werbeanlagen und Leuchtschriften
Fenster- und Glasfolierungen
Montage- und Demontagearbeiten
Grafik- und Gestaltungsleistungen
sonstige werbetechnische Dienstleistungen

Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Soweit einzelne Leistungen gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erbracht werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB keine abweichenden Regelungen enthalten.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der Siebdruck Hastrich GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

schriftliche Auftragsbestätigung,
Annahme des Angebots durch den Auftraggeber,
oder Beginn der Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer.

Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nach Vertragsabschluss bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Dadurch entstehende Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.

Technische Änderungen, die der Verbesserung der Produkte dienen oder aufgrund technischer Weiterentwicklungen erforderlich sind, bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

3. Angebote, Entwürfe und Gestaltung

Angebote, Kalkulationen, Zeichnungen, Visualisierungen, Entwürfe, Muster und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum der Siebdruck Hastrich GmbH.

Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, weitergegeben noch durch Dritte verwendet werden.

Werden Entwürfe, Layouts oder grafische Arbeiten erstellt, sind diese auch dann vergütungspflichtig, wenn der Auftrag später nicht erteilt wird, sofern eine entsprechende Vergütung vereinbart oder branchenüblich ist.

Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte an den gelieferten Gestaltungselementen. Eine Übertragung von Originaldateien oder offenen Produktionsdaten erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

4. Preise und Zusatzleistungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten Preise ab Werk bzw. ab Betriebsstätte der Siebdruck Hastrich GmbH.

Zusätzliche Kosten für beispielsweise:

  • Versand
  • Verpackung
  • Montage
  • Demontage
  • Hebebühnen
  • Gerüste
  • Kranarbeiten
  • Sondergenehmigungen
  • Entsorgung
  • zusätzliche Arbeitszeiten

werden gesondert berechnet.

Ergeben sich während der Ausführung zusätzliche Leistungen, die bei Auftragserteilung nicht vorhersehbar waren, ist die Siebdruck Hastrich GmbH berechtigt, diese nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen.

Änderungen des Kunden nach Produktionsbeginn werden nach Aufwand berechnet.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die Siebdruck Hastrich GmbH ist berechtigt, bei umfangreichen, individuell gefertigten oder materialintensiven Aufträgen eine angemessene Abschlagszahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Bei Zahlungsverzug ist die Siebdruck Hastrich GmbH berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzustellen.

6. Druckdaten, Vorlagen und Freigaben

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Siebdruck Hastrich GmbH alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten, insbesondere hinsichtlich:

  • Texte und Rechtschreibung
  • Telefonnummern
  • Internetadressen
  • Logos
  • Farben
  • Maße
  • Grafiken
  • Bilder
  • technische Angaben

Die Siebdruck Hastrich GmbH ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Daten auf Fehler, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.

Vor Produktionsbeginn kann dem Auftraggeber ein Korrekturabzug, eine Visualisierung oder eine Freigabeansicht zur Verfügung gestellt werden.

Mit der schriftlichen oder elektronischen Freigabe durch den Auftraggeber gilt die Gestaltung als verbindlich bestätigt.

Nach erfolgter Freigabe trägt der Auftraggeber die Verantwortung für freigegebene Inhalte und Ausführungsdaten. Änderungen nach Produktionsfreigabe können nur gegen Berechnung zusätzlicher Kosten berücksichtigt werden.

Produktionsbedingte Änderungen aufgrund technischer Erfordernisse bleiben vorbehalten, sofern dadurch die vereinbarte Qualität und Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

7. Urheberrechte, Rechte Dritter und Haftung für Inhalte

Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, insbesondere Logos, Bilder, Texte, Marken, Schriften und Gestaltungselemente, verwendet werden dürfen.

Der Auftraggeber stellt die Siebdruck Hastrich GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten entstehen.

Die Siebdruck Hastrich GmbH ist berechtigt, die Ausführung abzulehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass durch die Umsetzung Rechte Dritter verletzt werden.

8. Farbabweichungen und Materialeigenschaften

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei Druck- und Folienprodukten technisch bedingte Abweichungen auftreten können.

Geringfügige Abweichungen zwischen:

Bildschirmdarstellung und Druckergebnis
verschiedenen Druckverfahren
unterschiedlichen Materialien
Nachproduktionen
Folienchargen

stellen keinen Mangel dar, sofern sie technisch unvermeidbar oder branchenüblich sind.

Eine absolute Farbgleichheit kann insbesondere bei Nachproduktionen oder unterschiedlichen Materialien nicht garantiert werden.

Bei Sonderfarben (z. B. Pantone, HKS) erfolgt die Umsetzung nach den technischen Möglichkeiten des jeweiligen Produktionsverfahrens.

Materialeigenschaften, insbesondere bei Folien, Kunststoffen, Acrylglas, Metallen und Verbundplatten, können natürlichen Schwankungen unterliegen und stellen keinen Mangel dar, soweit die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.

9. Fahrzeugbeschriftungen und Fahrzeugfolierungen

Die Siebdruck Hastrich GmbH führt Fahrzeugbeschriftungen und Folierungen nach dem Stand der Technik und unter Verwendung geeigneter Materialien aus.

Der Auftraggeber bestätigt, dass das Fahrzeug für die geplante Verklebung geeignet ist.

Der Auftraggeber hat insbesondere auf folgende Umstände hinzuweisen:

  • ältere oder beschädigte Lackierungen
  • Nachlackierungen
  • Smart-Repair-Stellen
  • Roststellen
  • Lackablösungen
  • besondere Beschichtungen
  • Keramikversiegelungen
  • Wachs- oder Nanoversiegelungen

Bei Fahrzeugen mit nicht fachgerecht ausgeführten Lackierungen oder nicht geeigneten Oberflächen kann die Haftung der Folie eingeschränkt sein.

Für Schäden an ungeeigneten, beschädigten oder nicht ordnungsgemäß vorbereiteten Untergründen übernimmt die Siebdruck Hastrich GmbH keine Haftung, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Die Haltbarkeit von Folierungen hängt insbesondere ab von:

  • Fahrzeugtyp
  • Standort
  • UV-Belastung
  • Witterung
  • Pflege
  • Nutzung
  • Waschverhalten

Eine bestimmte Haltbarkeit wird nur garantiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

10. Pflege und Nutzung von Folierungen

Der Auftraggeber erhält Hinweise zur sachgerechten Pflege der Folierung.

Schäden durch unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch:

  • aggressive Reinigungsmittel
  • Hochdruckreiniger mit zu geringem Abstand
  • ungeeignete Waschanlagen
  • mechanische Beschädigungen
  • Chemikalien

sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Bei Fahrzeugfolierungen wird empfohlen, die ersten Wochen nach Verklebung keine intensive Fahrzeugwäsche durchzuführen.

Normale Alterungserscheinungen wie leichte Farbveränderungen, Glanzverlust oder Materialermüdung stellen keinen Mangel dar.

11. Schilder, Werbeanlagen und LED-Anlagen

Die Siebdruck Hastrich GmbH fertigt Werbeanlagen nach den vereinbarten technischen Vorgaben.

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bereitstellung korrekter Maße, örtlicher Gegebenheiten und erforderlicher Informationen.

Der Auftraggeber ist grundsätzlich verantwortlich für erforderliche:

  • Baugenehmigungen
  • behördliche Genehmigungen
  • Eigentümerzustimmungen
  • Vorgaben aus Miet- oder Pachtverhältnissen

sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Änderungen der örtlichen Gegebenheiten nach Auftragserteilung können zu Mehrkosten führen.

Bei Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass der Montageort zugänglich, sicher erreichbar und für die Arbeiten geeignet ist.

12. Montagebedingungen

Soweit die Siebdruck Hastrich GmbH Montageleistungen übernimmt, gelten ergänzend folgende Bedingungen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Montagearbeiten ohne Behinderung durchgeführt werden können.

Der Auftraggeber hat insbesondere sicherzustellen:

  • freie Zugänglichkeit des Montageortes
  • ausreichende Stell- und Arbeitsflächen
  • sichere Zufahrt für Montagefahrzeuge
  • erforderliche Stromversorgung
  • erforderliche Unterlagen und Informationen
  • Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners vor Ort

Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende Voraussetzungen am Montageort entstehen, werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Die Siebdruck Hastrich GmbH ist berechtigt, Montagearbeiten zu unterbrechen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist.

Witterungsbedingte Verzögerungen, insbesondere bei Außenmontagen, berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers, sofern die Verzögerung nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde.

13. Einsatz von Hubarbeitsbühnen, Gerüsten, Kranen und sonstigen Montagehilfsmitteln

Soweit für die Durchführung von Montage-, Demontage- oder Reparaturarbeiten Hubarbeitsbühnen, Gerüste, Krane oder sonstige technische Hilfsmittel erforderlich sind, werden diese nach vorheriger Vereinbarung durch die Siebdruck Hastrich GmbH oder durch beauftragte Fachunternehmen bereitgestellt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Siebdruck Hastrich GmbH vor Beginn der Arbeiten sämtliche für die Planung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • genaue Montagehöhe
  • örtliche Gegebenheiten
  • Zufahrtsmöglichkeiten
  • Platzverhältnisse
  • Untergrundbeschaffenheit
  • Hindernisse im Arbeitsbereich
  • Stromleitungen oder sonstige Gefahrenquellen

Die Auswahl eines geeigneten Montagegerätes erfolgt nach den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und den vor Ort erkennbaren Bedingungen. Eine Garantie dafür, dass ein bestimmtes Gerät ohne Anpassungen eingesetzt werden kann, wird nicht übernommen.

Stellt sich vor Ort heraus, dass das vorgesehene Montagehilfsmittel aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten nicht eingesetzt werden kann oder ein anderes Gerät erforderlich wird, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Mehrkosten, sofern die Ursache nicht von der Siebdruck Hastrich GmbH zu vertreten ist.

Dies gilt insbesondere für zusätzliche Kosten durch:

  • erneute Anfahrt
  • zusätzliche Mietzeiten
  • Umrüstung oder Austausch von Hubarbeitsbühnen
  • Spezialgeräte
  • Sondergenehmigungen
  • Wartezeiten
  • zusätzliche Arbeitsstunden

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass der Montageort für den Einsatz der vereinbarten Geräte geeignet ist. Dies umfasst insbesondere die Tragfähigkeit von Zufahrten, Stellflächen, Böden und sonstigen Aufstellflächen.

Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die entstehen, weil Montagebedingungen nicht den vereinbarten oder erwartbaren Voraussetzungen entsprechen, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Muss eine Montage aufgrund fehlender Genehmigungen, nicht vorhandener Voraussetzungen, Sicherheitsbedenken oder ungeeigneter örtlicher Bedingungen verschoben oder unterbrochen werden, werden die hierdurch entstandenen Kosten dem Auftraggeber berechnet.

Die Siebdruck Hastrich GmbH ist berechtigt, Arbeiten abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn eine sichere Durchführung nach den geltenden Sicherheitsvorschriften nicht gewährleistet ist.

14. Genehmigungen und behördliche Anforderungen

Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die geplante Werbeanlage rechtlich zulässig ist.

Dies betrifft insbesondere:

  • Baugenehmigungen
  • Sondernutzungserlaubnisse
  • Eigentümergenehmigungen
  • Vorgaben von Behörden
  • Denkmalschutzauflagen

Soweit die Siebdruck Hastrich GmbH ausdrücklich mit der Einholung von Genehmigungen beauftragt wird, handelt sie als Dienstleister. Eine Garantie für die Erteilung einer Genehmigung wird nicht übernommen.

Entstehende Gebühren und Kosten von Behörden werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber getragen.

15. Abnahme von Leistungen

Bei individuell gefertigten oder montierten Leistungen kann eine Abnahme vereinbart werden.

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:

  • der Auftraggeber die Leistung ausdrücklich bestätigt,
  • die Leistung genutzt wird,
  • der Auftraggeber nicht innerhalb angemessener Frist begründete Mängel mitteilt.

Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Nach erfolgter Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

16. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Siebdruck Hastrich GmbH.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

Bei Verbindung, Verarbeitung oder Einbau der gelieferten Ware entsteht kein Eigentumsverlust. Die Siebdruck Hastrich GmbH behält sich das Eigentum im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vor.

Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiterverwenden, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Bei Zahlungsverzug ist die Siebdruck Hastrich GmbH berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

17. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

Der Auftraggeber hat gelieferte Waren und Leistungen unverzüglich nach Erhalt bzw. Fertigstellung zu prüfen.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer angemessenen Frist, schriftlich mitzuteilen.

Bei berechtigten Mängeln hat die Siebdruck Hastrich GmbH zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Erst wenn eine Nachbesserung endgültig scheitert oder unzumutbar ist, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

  • normalem Verschleiß
  • materialtypischen Eigenschaften
  • üblichen Farbabweichungen
  • unsachgemäßer Nutzung
  • fehlender Pflege
  • Beschädigungen durch Dritte
  • äußeren Einwirkungen

18. Reklamationen

Reklamationen sind schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels einzureichen.

Der Auftraggeber hat der Siebdruck Hastrich GmbH die Möglichkeit zur Prüfung und Nachbesserung einzuräumen.

Eigenständige Reparaturen oder Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte können zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen führen, soweit dadurch eine Prüfung oder Nachbesserung verhindert wird.

Bei berechtigten Reklamationen wird die Siebdruck Hastrich GmbH eine angemessene Lösung anbieten.

19. Haftung

Die Siebdruck Hastrich GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Siebdruck Hastrich GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Folgeschäden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Siebdruck Hastrich GmbH.

20. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Siebdruck Hastrich GmbH berechtigen zur angemessenen Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Naturereignisse
  • Feuer
  • Überschwemmungen
  • Streiks
  • behördliche Maßnahmen
  • Lieferengpässe
  • Betriebsstörungen
  • Ausfälle von Lieferanten

Dauert die Behinderung länger an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

21. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Sämtliche von der Siebdruck Hastrich GmbH erstellten Entwürfe, Gestaltungen, Layouts, Zeichnungen, Visualisierungen, Grafiken und sonstigen kreativen Leistungen unterliegen dem Urheberrecht.

Auch bei Beauftragung und Bezahlung einzelner Leistungen verbleiben die Urheberrechte bei der Siebdruck Hastrich GmbH, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftraggeber erhält ausschließlich die vereinbarten Nutzungsrechte für den jeweiligen Vertragszweck.

Eine Weitergabe, Veränderung, Vervielfältigung oder Nutzung der Gestaltung durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Siebdruck Hastrich GmbH.

Offene Produktionsdaten, Grafikdateien oder editierbare Dateien werden nur dann herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Siebdruck Hastrich GmbH ist berechtigt, ausgeführte Projekte als Referenzen zu verwenden und fotografisch zu dokumentieren, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht und keine berechtigten Interessen entgegenstehen.

22. Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

Dies gilt insbesondere für:

  • technische Informationen
  • Kalkulationen
  • Kundendaten
  • Produktionsverfahren
  • interne Unternehmensinformationen

Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

23. Datenschutz

Die Siebdruck Hastrich GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Siebdruck Hastrich GmbH.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass ihm erforderliche Einwilligungen und Berechtigungen zur Übermittlung personenbezogener Daten Dritter vorliegen.

24. Datenarchivierung und Produktionsunterlagen

Produktionsdaten, Druckdateien, Layouts und sonstige Unterlagen werden nach Abschluss des Auftrags nur für den Zeitraum gespeichert, der zur ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung erforderlich ist.

Eine dauerhafte Archivierung oder Herausgabe von Daten besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung von kundenseitig bereitgestellten Daten über gesetzliche Aufbewahrungspflichten hinaus besteht nicht.

25. Lieferanten und Materialeigenschaften

Die Siebdruck Hastrich GmbH verwendet hochwertige Materialien namhafter Hersteller.

Aufgrund von Materialeigenschaften können bei bestimmten Produkten natürliche oder technische Unterschiede auftreten, insbesondere bei:

  • Folien
  • Farben
  • Kunststoffen
  • Metallen
  • Lackoberflächen
  • Beleuchtungskomponenten

Solche branchenüblichen Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Funktion erfüllt wird.

26. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige wirksame Regelung zu ersetzen.

27. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Siebdruck Hastrich GmbH ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gesellschaft.

Für sämtliche Streitigkeiten aus Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Montabaur vereinbart.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

28. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Individuelle Vereinbarungen zwischen der Siebdruck Hastrich GmbH und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar wäre.